Praktische Hilfe für korrekte und vollständige Angaben in Sicherheitsdatenblättern
Es ist nicht immer einfach, den Vorgaben für Sicherheitsdatenblätter zu folgen und konkrete Formulierungen zu finden. Daher stellen wir Ihnen hier Muster und Leerformulare bereit.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 erhielt der Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Fassung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18. Juni 2020. Alle nach dem 31. Dezember 2022 bereitgestellten Sicherheitsdatenblätter müssen im Format gemäß der Verordnung (EU) 2020/878 zur Verfügung gestellt werden.
Was die Theorie in der Gesetzgebung vorschreibt, ist in der Praxis nicht immer einfach umzusetzen. Manchmal fehlen dem Ersteller eines Sicherheitsdatenblatts erforderliche oder wünschenswerte Informationen. Ebenso bestehen bisweilen Unsicherheiten, wie Ermessensspielräume bei Inhalten und sprachlicher Gestaltung genutzt werden sollten. Hinzu kommt: Je nach Vorbildung, Blickwinkel und Lesegewohnheit können Sicherheitsdatenblätter aus Sicht des Erstellers als gut und sachdienlich empfunden werden.
Die folgenden "Muster" für Sicherheitsdatenblätter erheben nicht den Anspruch, die einzig denkbare und richtige Version zu sein. Sie sind für Ersteller von Sicherheitsdatenblättern als Anregung zu verstehen und sollen Lesern von Sicherheitsdatenblättern Mut machen, bei ihren Lieferanten gegebenenfalls um ergänzende Angaben zu bitten.
Ein weiterer Hinweis: Das Leerformular sollte in Zusammenhang mit dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18. Juni 2020, den ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, den von "eSDScom" zur Verfügung gestellten editierbaren Vorlagen und dem Europäischen Standardsatzkatalog EuPHraC zur Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern genutzt werden.