Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. entzündbar, akut toxisch, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.
Am 30. November 2010 ist die Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 1643). Die Verordnung ist am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Am 6. Februar 2015 ist die Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 49). Artikel 2 ändert die Gefahrstoffverordnung. Diese Verordnung ist am 01.06.2015 in Kraft getreten.
Am 18. November 2016 ist die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 2549). Artikel 1 ändert die Gefahrstoffverordnung. Diese Verordnung trat am 19.11.2016 in Kraft.
Am 04. April 2017 ist das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 626). Artikel 148 ändert die Gefahrstoffverordnung. Dieses Gesetz trat am 05.04.2017 in Kraft.
Am 27. Juli 2021 ist die Verordnung zur Änderung der Biostoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 3115). Artikel 2 ändert die Gefahrstoffverordnung. Diese Verordnung trat am 01.10.2021 in Kraft.