Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Das "Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe" des AGS bietet einen Vergleichs- und Bewertungsmaßstab für Expositionen gegenüber krebserzeugenden Stoffen, sowie ein gestuftes Maßnahmenregime. Es konkretisiert das Minimierungsgebot der GefStoffV.
Risikokonzept des AGS für krebserzeugende Stoffe
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat im Herbst 2007 ein "Risikokonzept für krebser-zeugende Stoffe" beschlossen und im Juni 2008 als "Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 910 'Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen'" veröffentlicht, worin auch der "Leitfaden zur Quantifizierung von Krebsrisikozahlen bei Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen für die Grenzwertsetzung am Arbeitsplatz" enthalten war.
Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Sommer 2013 wurden die Anknüpfungs-punkte zur Gefährdungsbeurteilung und Ableitung der Schutzmaßnahmen nach §§ 6 und 10 GefStoffV geschaffen, das Konzept selbst wurde leicht angepasst und nun als TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" bekannt gemacht.
Die vom Unterausschuss Gefahrstoffbewertung des AGS (UA III) bzw. seinen Arbeitskreisen erarbeiteten und vom AGS bisher verabschiedeten Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) sind in einer Graphik "Vom AGS verabschiedete Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB)" vergleichend dargestellt.
Die Entstehung des AGS-Risikokonzeptes
Bis zur Etablierung dieses Konzeptes für den Arbeitsschutz in Deutschland gab es langjährige Aktivitäten und Diskussionen. Ausgangspunkt waren grundsätzliche Überlegungen der BAuA zum sogenannten "Ampelmodell" für krebserzeugende Stoffe (Ein risikobasiertes Bewertungskonzept für den Umgang mit krebserzeugenden Stoffen, BAuA 2003).
Der Artikel "Wann wird ein Krebsrisiko als Gefahr bewertet (BAuA 2005)" ist eine allgemeinverständliche Einführung in das Thema. Der Artikel ist in dem von der Gesellschaft für Umweltrecht herausgegebenen Werk "Risikoregulierung und Risikokommunikation - Umweltprüfung für Pläne und Programme" enthalten und wird hier mit freundlicher Genehmigung des Erich Schmidt Verlags zur Verfügung gestellt (weitere Informationen zu diesem Tagungsband siehe ebenda).
Im Jahr 2010 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Forschungsbericht "Toleranz- und Akzeptanzschwelle für Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz" (F. Kalberlah, M. Bloser, C. Wachholz) veröffentlicht.
Dieser Bericht behandelt einerseits wissenschaftliche Fragen zu Gesundheitsrisiken bei geringen Belastungen durch krebserzeugende Stoffe; andererseits thematisiert der Bericht auch die gesundheitspolitische Fragestellung, in welchem Umfang Krebsrisiken am Arbeitsplatz toleriert oder akzeptiert werden können. Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wurde die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten auch für krebserzeugende Stoffe ermöglicht. Die Ergebnisse des Forschungsberichtes stehen in einem engen Zusammenhang mit dieser Thematik.
In verschiedenen Beiträgen wurde in den Fachmedien dazu berichtet, ein weiterer Beitrag, "Akzeptabilität von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz - Ein neues Konzept zur Bewertung von Risiken durch krebserzeugende Stoffe", auf Grundlage einer Kurzstudie der Dialogik gemeinnützige GmbH von Ortwin Renn und unter Beteiligung des PG Risikoakzeptanz des AGS, findet sich ebenfalls im Bereich "Weitere Informationen".