Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

Der AGS ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Fragen der Gefahrstoffverordnung. Experten aus allen Bereichen des Arbeitsschutzes arbeiten hier an der Schaffung eines untergesetzlichen Regelwerks zusammen.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat seine Rechtsgrundlage im § 20 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Seine Aufgaben sind insbesondere:

  • zu ermitteln, wie die in der GefStoffV gestellten Anforderungen erfüllt werden können und dazu die dem jeweiligen Stand von Technik und Medizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu erarbeiten, und
  • das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen zu Gefahrstoffen zu beraten.

Zusammensetzung

Der AGS wurde vom BMAS für eine neue Amtszeit 2019-2022 neu berufen und hat zur Zeit 20 Mitglieder und Stellvertreter. Sie bringen Fachwissen und Belange ihrer jeweiligen Gruppierung ein und arbeiten ehrenamtlich.

Arbeitsweise

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) tagt zwei Mal pro Jahr, um Arbeitsergebnisse - insbesondere TRGS - zu beraten und zu beschließen. Beschlüsse werden weitestgehend im Konsens gefasst, was für die Akzeptanz durch die Praxis von besonderer Bedeutung ist.

Technische Regeln für Gefahrstoffe

Die BAuA führt die Geschäfte des AGS und macht z. B. die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und andere Arbeitsergebnisse im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) und auf der BAuA-Homepage bekannt. Ein Newsletter informiert über aktuelle Änderungen bei TRGS.

Der AGS beantwortet über die Geschäftsführung Anfragen und nimmt Anregungen aus der Praxis zum Regelwerk entgegen. Bearbeitet der AGS eine Technische Regel, gibt die Geschäftsführung dies auf der AGS-Webseite bekannt und bittet Anwender um Kommentare und Hinweise. Diese werden bei der Überarbeitung durch den AGS berücksichtigt.

Zu neuen Themen und Fragestellungen oder Schwerpunktthemen finden Veranstaltungen "AGSpublik" mit Beteiligung der interessierten Fachöffentlichkeit statt.

Weitere Informationen

Kontakt


AGS-Geschäftsführung

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund

Telefon: 0231 9071-2457, -2293
Fax: 0231 9071-2611

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