Technische Regel für Arbeitsstätten
Ausgabe: August 2012
(GMBl 2012, S. 663; zuletzt geändert GMBl 2023, S. 652)
Erste Änderung: Im September 2013 wurde der Anhang A3.4/3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" eingefügt
(GMBl 2013, S. 930).
Zweite Änderung: Im April 2014 wurde der Anhang A1.7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.7 "Türen und Tore" eingefügt und es wurden weitere formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2014, S. 281).
Dritte Änderung: Im Februar 2015 wurden der Anhang A1.6: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" und der Anhang A4.4: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.4 "Unterkünfte" eingefügt (GMBl 2015, S. 111).
Vierte Änderung: Im Juni 2016 wurde der Anhang A1.8: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.8 "Verkehrswege" eingefügt (GMBl 2016, S. 442).
Fünfte Änderung: Im Juli 2017 wurden formale Änderungen vorgenommen
(GMBl 2017, S. 398).
Sechste Änderung: Im Mai 2018 wurden der Anhang A1.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" und der Anhang A4.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" eingefügt (GMBl 2018, S. 469).
Siebte Änderung: Im März 2021 wurden der Anhang A2.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und der Anhang A4.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" eingefügt (GMBl 2021, S. 557).
Achte Änderung: Im August und Dezember 2021 (GMBl 2021, S. 1036 und 1364) wurden formale Änderungen zur Anpassung an das 2020 geänderte Sozialgesetzbuch SGB IX vorgenommen. Dies betrifft insbes. die Neufassung der Begriffe "Behinderung" und "barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte".
Neunte Änderung: Im März 2022 wurden Inhalte aus dem gestrichenen Anhang A3.4/7 "Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/7 'Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme'" in den Anhang A2.3 "Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.3 'Fluchtwege und Notausgänge'" überführt. Die vorgenommenen Änderungen sind in der Veröffentlichung des BMAS zur Gemeinsamen Bekanntmachung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex der Flucht- und Verkehrswege (GMBl 2022, S. 213) ausführlich dargestellt und Hintergründe erläutert. Zudem wurden formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2022, S. 240).
Zehnte Änderung: Im April 2023 wurde der Anhang A4: Ergänzende Anforderungen zu Nummer 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung bezüglich "Kantinen" eingefügt (GMBl 2023, S. 652).
In den untenstehenden Dokumenten sind die entsprechenden Textpassagen markiert. Die Tabelle enthält eine Übersicht zu den bisher in der ASR V3a.2 veröffentlichten sowie geplanten Anhängen.