Technische Regel für Arbeitsstätten
Ausgabe: November 2012
(GMBl 2012, S. 1220, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 245)
Erste Änderung: Die ASR wurde im Mai 2013 um den Abs. 3 im Punkt 2 "Anwendungsbereich" ergänzt (GMBl 2013, S. 482).
Zweite Änderung: Im April 2014 wurde der Punkt 8 "Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen" eingefügt und es wurden weitere formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2014, S. 284).
Dritte Änderung: Im Juli 2017 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2017, S. 400).
Vierte Änderung: Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 473).
Fünfte Änderung: Im März 2022 wurden in Abschnitt 8.2 Regelungen für Teilbereiche einer Baustelle eingefügt, die im Zuge des Baufortschritts wechselnd als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg festgelegt werden. Zudem wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2022, S. 245).
In den untenstehenden Dokumenten sind die entsprechenden Textpassagen markiert.