Asbest: Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland

Asbest ist ein Naturstoff, der seit mehr als 100 Jahren in industriellen und verbrauchernahen Bereichen Verwendung gefunden hat. Mehr als 3500 Produkte wurden aus Asbest hergestellt, der Verbrauch in Deutschland (West) betrug in den Jahren 1950 bis 1985 etwa 4,4 Mio. Tonnen. Auch heute noch wird Asbest in einigen Ländern abgebaut. Dabei birgt Asbest hohe Gesundheitsgefahren, denen vor allem Arbeitnehmer ausgesetzt sind. Seit 1942 ist in Deutschland Lungenkrebs in Verbindung mit Asbestose offiziell als berufsbedingte Erkrankung anerkannt. Trotzdem wurde viel zu spät auf die asbestbedingten Gefahren am Arbeitsplatz reagiert, erst 1972. Die Latenzzeit zwischen Asbestbelastung und Krebserkrankung beträgt durchschnittlich mehr als 30 Jahre. Im Jahr 2012 starben laut nationalem Asbest-Profil über 1.500 Menschen mit anerkannter Berufskrankheit durch asbesthaltige Stäube. Insgesamt starben zwischen 1994 und 2012 über 26.000 Menschen vorzeitig an den Folgen des Minerals. Ende 2012 waren immer noch fast 89.000 Beschäftigte in Deutschland mit Asbestprodukten in Kontakt.

Der Artikel "Asbest - Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland" informiert auf Basis der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) über Herstellungs- und Verwendungsverbote für asbesthaltige Gefahrstoffe, über Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest am Arbeitsplatz und die Technische Regel für Gefahrstoffe, TRGS 519 "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten".

Weitere Informationen zum Thema "Asbest", insbesondere die Publikation "Nationales Asbest-Profil Deutschland" (2015), finden Sie auf der Seite www.baua.de/asbest.

Bibliografische Angaben

Titel:  Asbest: Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland. 

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2017.  Seiten: 5, PDF-Datei

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