Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht gemäß Marktüberwachungsgesetz (MüG) in ihrer Datenbank "Gefährliche Produkte" ihr bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten, die in Deutschland u.a. durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt sind.
Was machen wir?
Seit 2008 gibt die BAuA an dieser Stelle Informationen rund um die Marktüberwachung bekannt – von der Produktwarnung oder Produktinformation über Produktrückrufe bis hin zu Sicherheitshinweisen und behördliche Maßnahmen.
Unter anderem finden Sie in unserer Datenbank einen deutschsprachigen Auszug aus den wöchentlichen Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem "Safety Gate" (bisher RAPEX) der EU-Kommission.
Wie kommt die BAuA an ihre Informationen?
Die Fachgruppe "Grundsatzfragen der Produktsicherheit" nutzt unterschiedliche Quellen, um ihre Datenbank möglichst tagesaktuell zu halten. Der Fokus liegt dabei auf Non-Food-Produkten oder auch auf Lebensmitteln mit Fremdkörpern, von denen eine Gefahr ausgeht. Sie finden an dieser Stelle entsprechend Produktwarnungen aus verschiedensten Bereichen: vom gefährlichen Spielzeug über bedenkliche Kosmetik bis hin zu Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Mängeln.
Tägliche Recherchen im Netz liefern die Hintergründe für unsere Datenbank. Marktüberwachungsbehörden informieren uns über freiwillige oder angeordnete Maßnahmen. Wirtschaftsakteure kontaktieren uns direkt, informieren Marktüberwachungsbehörden, melden über das EU-Portal "Safety Business Alert Gateway" oder über unser Onlineformular für Produktrückrufe.
Für jeden Produktrückruf bzw. jede Produktwarnung verlinken wir in der Regel mit kurzen, prägnanten Angaben auf online verfügbare Rückrufseiten von Wirtschaftsakteuren, denn meist fehlt der Platz für Details. Wir möchten vor allem auf Originalinformationen verweisen und diese zentral bekannt machen.
Bitte beachten Sie, dass hier nur die von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten gemeldeten technischen Produkte, die auf dem deutschen Markt aufgefunden wurden bzw. in Deutschland hergestellt wurden und ein Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Benutzer aufweisen, zu finden sind.
Wen erreichen die Produktinformationen?
Wir sprechen Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Importeure etc.), Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Behörden an. Unsere Informationen ermöglichen es, Angebote oder Einkaufswünsche zu überprüfen, bereits gekaufte Produkte sicher zu benutzen, zentral über gefährliche Produkte in Deutschland informiert zu sein und Hinweise zu Produktrückrufen mit dem eigenen Warenbestand abzugleichen.
Anbieter von Online-Marktplätzen nutzen unsere Informationen, um einzelne Produkte aus dem Sortiment zu nehmen oder um gezielt Kundinnen und Kunden über Produktrückrufe zu unterrichten und bspw. zur Rückgabe aufzufordern.
Wir leisten mit der Datenbank einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Sensibilisierung von Wirtschaftsakteuren in Deutschland sowie im deutschsprachigen Teil Europas.
Auf welcher Rechtsgrundlage veröffentlicht die BAuA?
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Marktüberwachungsgesetz (MüG).
Sie umfasst im Sinne des § 19 MüG Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten, die in Deutschland u.a. durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt sind.
Die Bundesanstalt macht an dieser Stelle Anordnungen gemäß § 19 Abs. 1 MüG i.V.m. § 8 MüG Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe b, c, d und g der Verordnung (EU) 2019/1020 und § 8 MüG Absatz 2 Satz 3 sowie entsprechende Maßnahmen nach unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der Europäischen Union bekannt.
Bis zum 15. Juli 2021 wurden Untersagungsverfügungen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 26 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, 7, 8 und 9 und Absatz 4 ProdSG vom 08. November 2011 (BGBl. Jahrgang 2011 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. November 2011) bekannt gemacht.