Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit berühren.
Um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, ist der betriebliche Arbeitsschutz in Deutschland in zahlreichen Gesetzen, Regelwerken und Verordnungen verankert und ausgeformt.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz. Es wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert. Technische und Arbeitsmedizinische Regeln können die Anforderungen der Verordnungen ergänzen und konkretisieren.
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wirkt die BAuA in nationalen, europäischen und internationalen Gremien bei der Regelsetzung und Normung mit.