Zertifizierung besonders sicherheitsrelevanter Produkte durch unabhängige Prüfstelle
Das europäische Produktsicherheitsrecht gesteht dem Hersteller ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu. Die Einhaltung der für seine Produkte relevanten Anforderungen wird im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nicht durch eine staatliche Zulassungsstelle geregelt, sondern ausschließlich durch den Hersteller selbst überwacht.
Für die Überprüfung, ob Produkte mit den Anforderungen im Einklang, also mit ihnen konform sind, hat die EU bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt.
Im Rahmen eines solchen Verfahrens ist für bestimmte, besonders sicherheitsrelevante Produkte eine Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle obligatorisch. Damit eine solche Stelle als zugelassen gilt und tätig werden kann, ist ihre vorangegangene Meldung (Notifizierung) durch einen EU-Mitgliedstaat an die Europäische Kommission sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Union notwendig.
Informationen zu notifizierten deutschen Stellen, anderer EU-Mitgliedstaaten bzw. EFTA-Staaten und anderer Staaten, mit denen die EU ein Drittstaatenabkommen geschlossen hat (MRAs - Mutual Recognition Agreements) oder ein Protokoll über das Europäische Abkommen über Konformitätsbewertungen unterzeichnet haben (PECAs - Protocols to the Europe Agreements on Conformity Assessment and Acceptance), können tagesaktuell über das NANDO Information System der EU abgefragt werden.
Für Fragen zu Notifizierungsinhalten der deutschen Stellen im Sinne des ProdSG wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) in München.