Eine Gefährdungsbeurteilung basiert auf einer guten Organisation und muss im ersten Schritt gut vorbereitet werden. So empfiehlt es, sich als Einstieg zunächst Arbeitsbereiche festzulegen, z. B. Produktion, Lager, Büro, Werkstatt. Danach sind die jeweiligen Arbeitsplätze und Tätigkeiten zu erfassen. Der Begriff "Tätigkeit" umfasst nach GefStoffV alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Neben der Herstellung und Verwendung von Gefahrstoffen sind Wartungsarbeiten, Bedien- und Überwachungsarbeiten, Lagern und Entsorgen ebenfalls Tätigkeiten im Sinne der GefStoffV.
Auf Grundlage dieses Einstiegs können im nächsten Schritt Schutzmaßnahmen zur guten Arbeitspraxis und Hygienestandards etabliert werden. Die Allgemeinen Schutzmaßnahmen der GefStoffV beschreiben die Anforderungen an eine gute Arbeitspraxis und Hygienestandards für alle Arbeitsbereiche mit Gefahrstoffen. Für Arbeitsbereiche mit staubenden Gefahrstoffen sind zusätzlich die immer zutreffenden Staubschutzmaßnahmen nach Anhang 1 der GefStoffV zu berücksichtigen. Durch die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen wird eine gut funktionierende Basis für weitere zusätzliche Schutzmaßnahmen geschaffen.