Unterweisung im Dialog

Menschliches Verhalten spielt im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine große Rolle. Nur wer mögliche Gefahren kennt und weiß, wie sie sich vermeiden lassen, kann sich sicher verhalten. Dazu braucht es Information. Regelmäßige Unterweisungen gehören deshalb zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers. Er muss die Beschäftigten auf Risiken bei der Arbeit hinweisen und auf sicheres Verhalten hinwirken.

Im Idealfall ist eine Unterweisung nicht nur verständlich, sondern regt auch zum Handeln an. Ein Frontalvortrag wird dem oft nicht gerecht. Er lässt die Zuhörenden passiv. Im Projekt "Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege" wurde deshalb eine andere Form der Unterweisung entwickelt, die unmittelbar am Berufsalltag ansetzt und die Beteiligten aktiviert: die "Unterweisung im Dialog".

Die Mitarbeiter bringen ihr Vorwissen und ihre Erfahrungen ein, und gemeinsam werden Lücken ergänzt und praktikable Vorgehensweisen entwickelt. Aus einer Pflichtveranstaltung wird so ein produktives Miteinander. Diese Handlungshilfe richtet sich an alle, die Unterweisungen durchführen, zum Beispiel Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte oder Qualitätsmanagementbeauftragte.

Anlässe für Unterweisungen gibt es viele: die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, die Änderung von Arbeitsverfahren, neue Geräte, die offensichtliche Missachtung von Sicherheitsregeln in der täglichen Arbeit oder Unklarheiten und Fragen, die z. B. in Besprechungen auftauchen.

Die Broschüre "Unterweisung im Dialog" kann über die INQA-Internetseite bezogen werden.

Bibliografische Angaben

Titel :  Unterweisung im Dialog. 

Verfasst von:   C. Brennert, S. Müller-Bagehl, D. Bauer-Sternberg, W. Säckl

Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2009.  Seiten:  20, Papier , PDF-Datei

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